Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege
Man ist nie vor Unheil gewappnet. Ob Sie nach einem Krankenhausaufenthalt noch pflegebedürftig sind und sich nicht alleine versorgen können oder eine Nachsorge nach einer schweren Krankheit benötigt wird, die nur durch Pflegefachpersonal durchgeführt werden kann, immer wieder kommt es zu Situationen, die kurzzeitige und vor allem schnelle Hilfe erfordern.
Es kann auch vorkommen, dass Ihr Partner, der Sie normalerweise pflegt, selbst krank geworden ist oder Ihre Angehörigen mal in den Urlaub fahren möchten und trotzdem sicher gehen wollen, dass Sie mit allem Nötigen versorgt sind. Solche Situationen decken wir mit unserer Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ab. Für einen begrenzten Zeitraum von 28 Tagen können wir pflegebedürftige Menschen stationär in unseren Häusern aufnehmen.
Durch Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege kann auch geklärt werden, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer von Nöten ist. Wie gesagt, da immer etwas passieren kann, springen wir selbstverständlich auch ein, wenn Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege unerwartet in Anspruch genommen werden muss. Rufen Sie uns einfach an, wir finden auch für Ihre Situation die passende Lösung.
Sie haben Interesse?
Weitere Informationen zum Entgelt sowie Broschüren und Formulare finden Sie bei unseren Infomaterialien.